SERGIO WELLENZOHN, NINA HOLENSTEIN
Wenn im späten Frühling die ersten Braunkehlchen auf den Bündner Wiesen auftauchen oder ein Bartgeier auf einer Engadiner Wanderung majestätisch seine Kreise über einem zieht, wird einmal mehr deutlich: Der Kanton Graubünden beherbergt eine einzigartige Vogelwelt und trägt eine besondere Verantwortung im schweizerischen Vogelschutz. Doch welche Arten stehen dabei im Fokus? Wozu dient eine kantonale Liste der prioritären Vogelarten und wie entsteht überhaupt eine solche Liste?
Gemeinsam für die Vogelwelt Graubündens
Hinter der neuen kantonalen Priorisierung steht ein enger Schulterschluss zwischen der Regionalstelle Graubünden der Schweizerischen Vogelwarte und dem kantonalen Amt für Jagd und Fischerei (AJF). Diese Zusammenarbeit bündelt aktuelles Wissen aus Monitoringprojekten, Roten Listen, Fachliteratur und unzähligen Beobachtungen aus dem ganzen Kanton. So entsteht ein Bild, das aufzeigt, in welchen Bereichen Graubünden national eine besondere Rolle spielt, und wo Schutz- und Fördermassnahmen besonders dringlich sind.
Warum braucht es eine Prioritätenliste?
Aufgrund seiner reichen Topografie war die Nutzung der Landschaft in Graubünden immer extensiver als in anderen Kantonen der Schweiz. In den Bündner Wäldern und der vielfältigen Kulturlandschaft finden viele einst häufige Vogelarten ihre letzte Schweizer Zuflucht. Auch für die alpinen Arten stellt Graubünden ein Verbreitungsschwerpunkt dar; kaum ein anderer Kanton hat so ausgedehnte und weitläufige Landschaften oberhalb der Waldgrenze wie Graubünden. Diese Vielfalt ist von grossem Wert und ihr Schutz auch im Gesetz verankert. Doch um begrenzte Ressourcen wirksam einzusetzen, braucht es klare Prioritäten. Die kantonale Prioritätenliste bildet dafür eine wichtige Grundlage. Sie bricht die nationale Liste auf den Kanton herunter und vermag so auch die kulturellen und historischen Besonderheiten der Bündner und ihre Verbindung mit der Vogelwelt zu berücksichtigen. Sie ermöglicht eine klare strategische Ausrichtung künftiger Schutzmassnahmen und zeigt, für welche Arten der Kanton eine besondere Verantwortung trägt und welche Massnahmen zu ihrem Erhalt nötig sind. Diese reichen – je nach Wissensstand über die entsprechenden Vogelarten – von Monitorings über Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu konkreten Massnahmen wie Besucherlenkungen oder Schaffen von Lebensraumstrukturen in der Landwirtschaft. Insbesondere gibt die Liste vor, welchen Arten bei Planungsprozessen wie Richtplänen oder Baugesuchen besondere Beachtung geschenkt werden muss. Die letzte vergleichbare Ausgabe einer solchen Liste stammt aus dem Jahr 2015. Seitdem sind mit der neuen Liste der National Prioritären Arten (NPA) sowie der aktualisierten Roten Liste wichtige Grundlagen hinzugekommen, die eine Neubewertung erforderlich machten.
Wie wurde die kantonale Liste erstellt?
Die kantonale Priorisierung stützt sich auf verschiedene nationale Grundlagen, insbesondere auf die Rote Liste sowie auf die NPA-Liste des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Das Vorgehen orientiert sich an den etablierten nationalen Methoden. Das daraus hervorgegangene Arten-Set wurde zudem durch Expertinnen und Experten überprüft und beurteilt.
Die neue Liste im Überblick
Die Liste enthält 48 Arten, für die der Kanton eine besondere Verantwortung trägt. Dabei spielen insbesondere das Kulturland, gefolgt vom Wald und vom Gebirge, eine zentrale Rolle für zahlreiche Brutvogelarten (Abb. 1). Für Wintergäste ist der Kanton Graubünden von untergeordneter Bedeutung.
Sechs Arten besitzen eine hohe kantonale Priorität:
- Auerhuhn: Die Ikone des lichten, strukturreichen Nadelwaldes.
- Bartgeier: Der zurückgekehrte, sanfte Riese.
- Flussuferläufer: Der unermüdliche Patrouilleur der ungestörten Kies- und Sandbänke (Abb. 2).
- Weissrückenspecht: Das Gespenst des sehr totholzreichen Laubwaldes.
- Wachtelkönig: Der unsichtbare Rufer in sehr spät gemähten Wiesen.
- Braunkehlchen: Die zarte Seele der spät gemähten Blumenwiesen.
Sie alle haben im nationalen Vergleich in Graubünden aussergewöhnlich bedeutende Bestände und sind auf gezielte Schutz- und Artenförderungsmassnahmen angewiesen. Solche Massnahmen umfassen den Erhalt lichter Wälder, die späte Mahd in Wiesenbrütergebieten und die Sicherung störungssensibler Brutplätze. In der Liste sind zudem Arten berücksichtigt, die aktuell noch keine gezielten Förder- oder Schutzmassnahmen benötigen, für deren Erhalt der Kanton Graubünden aufgrund ihres schweizweit bedeutenden Vorkommens jedoch eine besondere Verantwortung übernimmt. Dazu zählen alpine Arten wie Ringdrossel und Zitronenzeisig.
Die Publikation enthält für jede Prioritätsart ein Porträt, das besonders bei artspezifischen Förderprojekten nützlich sein kann. Doch gleichzeitig bleibt klar: Auch tief oder nicht priorisierte Arten sind bei Planungsprozessen grundsätzlich zu berücksichtigen. Der Status als kantonale Prioritätsart erhöht jedoch die Relevanz bei der Abwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen, wobei sie mit steigender Prioritätsstufe zusätzlich an Gewicht gewinnt.


Und jetzt? Die Liste als Kompass für die Zukunft
Die neue Priorisierung dient als zentrale Grundlage für Behörden, Fachstellen, Ökobüros, Gemeinden, Planungsbüros und Naturschutzorganisationen. Sie zeigt auf, welche Arten bei Entscheidungen besonders mitzudenken sind, etwa bei der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Graubünden (z.B. Massnahme 16: Besonders seltene und prioritäre Arten im Kanton erhalten und fördern), bei Bauvorhaben, bei der Initiierung von Fördermassnahmen sowie in landwirtschaftlichen Projekten zur Förderung der Artenvielfalt.
Doch die Liste ist mehr als ein Instrument der Gewichtung. Sie erinnert daran, dass wirksamer Vogelschutz nie bei einzelnen Arten endet. Intakte Lebensräume, vielfältige Landschaften und eine nachhaltige Nutzung kommen letztlich allen zugute, vom Auerhuhn im Bergwald bis zum Braunkehlchen in der offenen Kulturlandschaft. Durch eine gute Zusammenarbeit haben das für Vogelschutz zuständige Amt (AJF) und die Schweizerische Vogelwarte einen fachlich fundierten Kompass erarbeitet, der den integralen Vogelschutz im Kanton in den kommenden Jahren wirkungsvoll unterstützen wird.
Kontakt
Sergio Wellenzohn
Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Email: sergio.wellenzohn@ajf.gr.ch
Nina Holenstein
Schweizerische Vogelwarte (Regionalstelle GR)
Email: nina.holenstein@vogelwarte.ch
Link
Publikation Liste der kantonal prioritären Vogelarten in Graubünden:
https://www.vogelwarte.ch/de/publications/