Nein, aktuell gibt es keine eigentliche Liste der Vorranggebiete TWW. Gemäss Verordnung über die Trockenwiesen und -weiden (TwwV) können die Kantone nach Anhörung des BAFU’s Vorranggebiete bezeichnen (Art. 5 TWW). Im Sinne der Stärkung und Neuschaffung von Kerngebieten im Rahmen der ÖI empfiehlt es sich, Gebiete zu identifizieren, welche eine besondere Bedeutung für trockenwarme Lebensräume aufweisen. Solche Gebiete, welche häufig auch Mosaiklebensräume und Ökotone darstellen und mit dem klassischen Biotopschutz kaum berücksichtigt werden können, können über das Instrument «Vorranggebiet» geschützt werden. In der ÖI werden die Vorranggebiete, in Analogie zu den Moorlandschaften, als Vernetzungsgebiete oder Kerngebiete ausgewiesen.