Ja, die Zone B (oder Teil davon) kann auch den Kerngebieten zugewiesen werden, sofern sie ebenfalls rechtlich verbindlich ausgeschieden ist. Zu beachten: Nutzungseinschränkungen reichen nicht aus, um die Zone B den Kerngebieten zuzuweisen.
Ja, die Zone B (oder Teil davon) kann auch den Kerngebieten zugewiesen werden, sofern sie ebenfalls rechtlich verbindlich ausgeschieden ist. Zu beachten: Nutzungseinschränkungen reichen nicht aus, um die Zone B den Kerngebieten zuzuweisen.