Wie lautet die offizielle Definition des Begriffs « Kleine Stillgewässer »? Im Rapport méthodologique (« Sites d’intérêt pour la conservation des espèces et de leurs habitats: qualité observée, qualité potentielle et besoin en surfaces supplémentaires ») wird ein Schwellenwert von ≤ 6 ha angegeben. Kann dieser Wert in der Erarbeitung der Ökologischen Infrastruktur als verbindlichen Schwellenwert zur Ausweisung der Gilde 5 behandeln werden?

Derzeit gibt es keine offizielle Definition auf Bundesebene. Wir empfehlen, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse als Grundlage für die ÖI-Fachplanung zu nutzen. Entsprechend ist es sinnvoll, sich am Schwellenwert von ≤ 6ha zu orientieren, wenn im Rahmen der kantonalen ÖI-Fachplanung mit der nach InfoSpecies definierten Gilde «Kleine Stillgewässer» gearbeitet wird.

Zu beachten ist, dass die von InfoSpecies definierte Gilde 5 « Kleine Stillgewässer, Teiche» » entsprechend dem Gilden-Ansatz verschiedene Amphibienarten, aber auch Pflanzen, mehrere Insektengruppen, Wasserorganismen usw. umfasst. InfoSpecies hat sich auf die Publikation « Mares et étangs – Ecologie, conservation, gestion, valorisation » (Beat Oertli et Pierre-André Frossard, 2013) und auf das Fachwissen von Spezialisten gestützt, um den Schwellenwert von ≤ 6ha festzulegen. Dieser Schwellenwert ermöglicht es, den verschiedenen Organismengruppen der Gilde gerecht zu werden.

Für Amphibien können auch kleinere Stillgewässer von ≤ 0,5 ha – oder noch besser, Netzwerke von kleinen Stillgewässern verschiedener Grössen – bereits wertvolle Lebensräume darstellen (Pro Natura 2013 – Realisierung von temporären Gewässern für bedrohte Amphibien).

(InfoSpecies; Aussage BAFU)