Vorbemerkung: siehe vorangehende Frage. Der Ergänzungsbedarf soll von den Kantonen selber, u.a. auf Basis der Grundlagenanalysen von InfoSpecies hergeleitet werden. Dabei können zusätzliche Grundlagen beigezogen werden.
Für die Definition der Kerngebiete können die Kantone durchaus weitere Grundlagen berücksichtigen. Die Analysen InfoSpecies decken nicht zwingend alle Gebiete mit ausgewiesener Qualität ab. Sie basieren auf bekannten Beobachtungen qualitätszeigender Arten. (Aussage BAFU).