Wird der Ergänzungsbedarf an die Kantone als zu kompensierender Wert gegeben?

Das BAFU hat in der Arbeitshilfe keine Vorgaben über den minimalen Flächenbedarf für die ÖI auf kantonaler Ebene gemacht. Die Arbeitshilfe beschreibt die auf nationaler Ebene durchgeführten Analysen von InfoSpecies. Im Anhang 3 werden der Ergänzungsbedarf und der daraus abgeleitete minimale Bedarf an Flächen mit Qualität für die Gilden der Feucht- und Trockenlebensräume pro biogeographische Regionen zusammengefasst.

Ausgehend vom schweizweiten Ziel, bis 2030 mindestens 17% der Landesfläche als Gebiete zum Schutz der Arten und Lebensräume (Kerngebiete) zu bezeichnen und zu vernetzen, und im Rahmen des wissenschaftlichen ausgewiesenen Bedarfs an rund 30% Landesfläche zu Gunsten der Biodiversität, leisten die Kantone entsprechend ihren naturräumlichen Gegebenheiten Beiträge zur Erfüllung des schweizweiten Flächenbedarfs. Für die Ableitung des minimalen Flächenbedarfs können sich die Kantone auf den von InfoSpecies modellierten Ergänzungsbedarf pro Gilde stützen (Datensätze mit Angaben pro Wassereinzugsgebiete auf VDC und auf der Internetseite von InfoSpecies sowie Zusammenfassung pro biogeographische Region in der Arbeitshilfe ÖI, Anhang 3). Dabei gilt es zu beachten, dass der Ergänzungsbedarf von InfoSpecies auf Beobachtungsmeldungen von Qualitätszeigerarten und auf Modellierungen basiert. Somit weisen die Zahlen eine gewisse Ungenauigkeit auf und sind als Richtwerte für die Ableitung des minimalen Bedarfs an Fläche mit Qualität für die jeweiligen Gilden zu interpretieren (BAFU, Arbeitshilfe Version 0.99, 2021). Die Kantone ergänzen mit Daten und Analysen gemäss naturräumlichen Gegebenheiten.