Häufig gestellte Fragen - FAQ
Arbeitshilfe «Ökologische Infrastruktur»
- Was müssen die Kerngebiete alles aufweisen, damit sie als Kerngebiete definiert werden dürfen?
Ausgangszustand (bestehende, verbindlich ausgeschiedene Kerngebiete):
In der Tabelle 2 der Arbeitshilfe ÖI, Ziff. 1-9 (Kapitel 3.5) werden alle Gebiete aufgelistet, die dem Ausgangszustand der ÖI als Kerngebiete angerechnet werden können. Die AHI beschreibt auch der Umgang mit den Daten, bspw. für die Anrechnung von regionalen Biotopen (rechtliche Sicherung u.a.).ÖI-Fachplanung (neue Kerngebiete):
Gebiete, die bei der Weiterentwicklung der ÖI zu berücksichtigen sind und in den kantonalen ÖI-Fachplanungen als Kerngebiete einbezogen werden sollen, sind im Rahmen der Funktionsanalyse (Kap. 4.6, Arbeitsschritt III) zu identifizieren. Dazu beschreibt die AHI Prioritäten und Umgang mit Grundlagen aus nationaler Perspektive. So ist bei der Bezeichnung dieser Gebiete insbesondere der Stärkung und Vernetzung der Biotope von nationaler Bedeutung sowie dem Erhalt von Arten, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt (z.B. NPA), Rechnung zu tragen. Die Planungsgrundlagen des Bundes (Tabelle 2, Kap. 3.5 ,bspw. Prioritäre Gebiete, Zeile 26) sollen mit kantonsspezifischen Untersuchungen soweit möglich ergänzt und vertieft werden.Kerngebiete sind aufgrund rechtlicher, planerischer oder anderer wirksamer Mittel räumlich auszuweisen und langfristig zu sichern. Deren Lebensräumqualität ist mittels wirkungsvollen Unterhaltskonzepten/Managementpläne sicherzustellen. Wo nötig sind Sanierungsmassnahmen zu treffen.
(BAFU, Arbeitshilfe Version 0.99, 2021).
- Wird der Ergänzungsbedarf an die Kantone als zu kompensierender Wert gegeben?
Das BAFU hat in der Arbeitshilfe keine Vorgaben über den minimalen Flächenbedarf für die ÖI auf kantonaler Ebene gemacht. Die Arbeitshilfe beschreibt die auf nationaler Ebene durchgeführten Analysen von InfoSpecies. Im Anhang 3 werden der Ergänzungsbedarf und der daraus abgeleitete minimale Bedarf an Flächen mit Qualität für die Gilden der Feucht- und Trockenlebensräume pro biogeographische Regionen zusammengefasst.
Ausgehend vom schweizweiten Ziel, bis 2030 mindestens 17% der Landesfläche als Gebiete zum Schutz der Arten und Lebensräume (Kerngebiete) zu bezeichnen und zu vernetzen, und im Rahmen des wissenschaftlichen ausgewiesenen Bedarfs an rund 30% Landesfläche zu Gunsten der Biodiversität, leisten die Kantone entsprechend ihren naturräumlichen Gegebenheiten Beiträge zur Erfüllung des schweizweiten Flächenbedarfs. Für die Ableitung des minimalen Flächenbedarfs können sich die Kantone auf den von InfoSpecies modellierten Ergänzungsbedarf pro Gilde stützen (Datensätze mit Angaben pro Wassereinzugsgebiete auf VDC und auf der Internetseite von InfoSpecies sowie Zusammenfassung pro biogeographische Region in der Arbeitshilfe ÖI, Anhang 3). Dabei gilt es zu beachten, dass der Ergänzungsbedarf von InfoSpecies auf Beobachtungsmeldungen von Qualitätszeigerarten und auf Modellierungen basiert. Somit weisen die Zahlen eine gewisse Ungenauigkeit auf und sind als Richtwerte für die Ableitung des minimalen Bedarfs an Fläche mit Qualität für die jeweiligen Gilden zu interpretieren (BAFU, Arbeitshilfe Version 0.99, 2021). Die Kantone ergänzen mit Daten und Analysen gemäss naturräumlichen Gegebenheiten.
- Wenn ein Kanton in einer Gilde Kerngebiete ausweisen kann, welche in VDC noch nicht als Beobachtungsqualität (Observed Quality) aufgeführt wird, kann dieser Wert dann vom Ergänzungsbedarf abgezogen werden?
Vorbemerkung: siehe vorangehende Frage. Der Ergänzungsbedarf soll von den Kantonen selber, u.a. auf Basis der Grundlagenanalysen von InfoSpecies hergeleitet werden. Dabei können zusätzliche Grundlagen beigezogen werden.
Für die Definition der Kerngebiete können die Kantone durchaus weitere Grundlagen berücksichtigen. Die Analysen InfoSpecies decken nicht zwingend alle Gebiete mit ausgewiesener Qualität ab. Sie basieren auf bekannten Beobachtungen qualitätszeigender Arten. (Aussage BAFU).
- Wann stehen die aktualisierten Daten zu Äschen, Nasen und Krebsen (AHI, Tab. 2, Ziff. 29) zur Verfügung?
Daten Äschen und Nasen:
Diese Daten werden zurzeit aktualisiert, das Datum der Veröffentlichung steht aber noch nicht fest. Die Kantone sollen die bereits auf map.geo.admin verfügbaren Daten für ihre ÖI-Fachplanungen verwenden (Äschen: Datenstand 2011; Nasen: Datenstand 2006).
Daten Krebse:
Ein Teil der Daten wurde im Aktionsplan Flusskrebse 2011 erarbeitet. Diese stehen jedoch nicht als Geodaten zur Verfügung. Im Rahmen der ÖI-Fachplanung sollen sich die Kantone auf die Verbreitungskarten stützen, die im Anhang 2 des Aktionsplans Flusskrebse 2011 aufgeführt sind.
- Im Kapitel 3.1 der Arbeitshilfe v0.99 werden Amphibienlaichgebiete den Kerngebieten zugewiesen. Diese sind in den Inventarobjekten des Bundesinventars der Amphibienlaichgebiete (IANB) verzeichnet. Das Inventar weist eine Unterteilung in ortsfeste Objekte (Anhang 1) und Wanderobjekte (Anhang 2) auf. Ortsfeste Objekte weisen einen festgelegten Bereich A auf, der das Laichgewässer und angrenzende natürliche und naturnahe Flächen umfasst. Die meisten Objekte weisen zudem einen Bereich B auf, der weitere Landlebensräume und Wanderkorridore umfasst. Da der Bereich B auch Lebensräume und nicht nur Wanderkorridore beinhaltet können diese ebenfalls als Kerngebiete gezählt werden, wenn die Flächen geschützt sind?
Ja, die Zone B (oder Teil davon) kann auch den Kerngebieten zugewiesen werden, sofern sie ebenfalls rechtlich verbindlich ausgeschieden ist. Zu beachten: Nutzungseinschränkungen reichen nicht aus, um die Zone B den Kerngebieten zuzuweisen.
- Gibt es ein Verzeichnis der Vorranggebiete TWW (Arbeitshilfe, Tabelle 2, Ziffer 33)? In den Kantonen besteht teilweise Unklarheit, was nun als ein solches anzusehen ist und was nicht.
Nein, aktuell gibt es keine eigentliche Liste der Vorranggebiete TWW. Gemäss Verordnung über die Trockenwiesen und -weiden (TwwV) können die Kantone nach Anhörung des BAFU’s Vorranggebiete bezeichnen (Art. 5 TWW). Im Sinne der Stärkung und Neuschaffung von Kerngebieten im Rahmen der ÖI empfiehlt es sich, Gebiete zu identifizieren, welche eine besondere Bedeutung für trockenwarme Lebensräume aufweisen. Solche Gebiete, welche häufig auch Mosaiklebensräume und Ökotone darstellen und mit dem klassischen Biotopschutz kaum berücksichtigt werden können, können über das Instrument «Vorranggebiet» geschützt werden. In der ÖI werden die Vorranggebiete, in Analogie zu den Moorlandschaften, als Vernetzungsgebiete oder Kerngebiete ausgewiesen.
- Wie sollen TWW-Vorranggebiete in der Ökologischen Infrastruktur behandelt werden?
Das BAFU erachtet das Instrument der Vorranggebiete TWW insbesondere im Zuge des Ausbaus der ökologischen Infrastruktur als nach wie vor zielführend.
Vorranggebiete stellen per definitionem Lebensräume von hohem ökologischem Wert für Pflanzen- und Tierarten von Trockenwiesen und -weiden dar und umfassen ein Objekt oder mehrere nahe beieinander liegende Objekte sowie angrenzende natürliche oder naturnahe Lebensräume und Strukturelemente. TWW-Vorranggebiete ergänzen den üblichen Objektschutz. In Vorranggebieten werden Schutz und Förderung gezielt über eine grössere Fläche geplant, um so den Wert der einzelnen TWW-Objekte zu steigern.
Für die Festlegung und Ausgestaltung der Vorranggebiete sind die Kantone zuständig. Zusammengefasst lauten die Rahmenbedingungen gemäss TWW-Vollzugshilfe und Verordnung (Art. 5, Abs. 1) wie folgt:
- Das Vorranggebiet ist in der Regel arrondiert und umfasst eine landschaftliche Einheit (Geländekammer). Es kann aber auch aus mehreren Teilflächen bestehen.
- TWW-Vorranggebiete enthalten zwingend mindestens ein nationales TWW-Objekt (TwwV Art. 5, Abs. 1).
- Die landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen den TWW enthält natürliche und naturnahe Lebensräume und Strukturelemente, oder zumindest Flächen, welche das Potenzial zu solchen Lebensräumen haben.
- Der minimale Flächenanteil der TWW-Vegetation beträgt: 30% der landwirtschaftlich genutzten Fläche (oder auch des Weiteren Offenlandes wie Pärke, sonstiges Grünland im Siedlungsraum)
- Als TWW-Vegetation angerechnet werden nationale TWW, regionale/lokale Trockenwiesenobjekte und weitere Flächen, welche die Anforderungen des TWW-Vegetationsschlüssel des Bundes erfüllen. Ebenso können Arten-Hotspots mit TWW-Zielarten eingerechnet werden.
- Im Sinne der Förderung von Lebensraum-Mosaiken, können auch andere Biotopflächen (Moore, Auenbiotope oder Amphibienlaichgebiete) angerechnet werden.
- In der Regel enthalten TWW-Vorranggebiete keine Bauzonen, Siedlungsgebiete, aktive Kiesgruben oder Deponien.
- Waldflächen, Geröll und Fels sollen in das Vorranggebiet integriert werden, falls damit die Schutzziele besser erreicht werden.
Vorranggebiete erhalten erst mit der kantonalen Umsetzung über Nutzungs- oder Sachpläne eine Rechtswirksamkeit. Sie sind in Plänen und Vorschriften, welche die zulässige Nutzung des Bodens nach dem Raumplanungsrecht regeln, zu berücksichtigen (TwwV, Art. 5 Abs. 3). So ist ein Vorranggebiet im kantonalen Richtplan aufzuführen und die aufgeführten Massnahmen sind zum Beispiel über kommunale Nutzungsplanungen umzusetzen.
Im Rahmen der ökologischen Infrastruktur sind die Perimeter der Vorranggebiete als Schwerpunktgebiete für Aufwertungen und spezifische Fördermassnahmen anzuschauen. Als Ganzes gelten sie – analog Moorlandschaften – als Vernetzungsgebiete. Die darin enthaltenen Einzelobjekte von nationaler Bedeutung bzw. regionaler Bedeutung sind als Kerngebiete auszuweisen.
Für die Nutzung des Instruments «TWW-Vorranggebiet» ist dem BAFU ein Entwurf für ein Vorranggebietskonzept, inkl. Managementkonzept mit SMART-Zielen zur Anhörung einzureichen. Das BAFU äussert sich zu den eingehenden Anträgen und führt eine Liste der Vorranggebietskonzepte.»
(BAFU-Antwort an Kanton Bern)
Erfahrungsaustausch Kantone
- Wo lassen sich Hintergrundinformationen bzw. Herangehensweisen anderer Kantone und Arbeitsgruppen finden?
Analysen InfoSpecies
- Was sind Wassereinzugsgebiete?
Dies sind Einzugsgebiete gemäss dem Datensatz «Hydrographische Gliederung der Schweiz – Basisgebiete (2007)» (BAFU, Analysen InfoSpecies [Metadaten der Geodaten], 2021). Sie wurden von InfoSpecies als Referenzeinheit zur Modellierung des Ergänzungsbedarfs angewendet. Diese Referenzeinheit wurde gewählt, weil sie es erlaubt, die Gesamtfläche der Schweiz in Einheiten vergleichbarer Grösse (durchschnittlich 4‘000ha) zu unterteilen (BAFU, Analysen InfoSpecies, 2021 [Metadaten der Geodaten]).
- Wie sind die Cluster aufgebaut?
Cluster sind Gruppen von Einzugsgebieten, die nach Umweltmerkmalen sowie biogeographischen und topografischen Eigenschaften zusammengefasst wurden. Die Zusammenstellung der Einzugsgebiete zu Clustern ist je nach Gilde unterschiedlich. (BAFU, Analysen InfoSpecies, 2021 [Metadaten der Geodaten])
- Was ist eine Gilde?
Gilden sind eine Gruppe von Arten mit ähnlichen Umweltanforderungen und charakterisieren so einen Lebensraum und dessen Qualität (BAFU, Rapport méthodologique, 2021).
- Was bedeutet die Beobachtungsqualität (Hektare) auf der VDC-Plattform?
Die Beobachtungsqualität weist auf Beobachtungsmeldungen (in den nationalen Datenzentren) von Indikatorarten der im Rahmen dieses Projektes definierten Gilden hin. Dabei handelt es sich um Arten, die bedroht und/oder charakteristisch für die Lebensräume der jeweiligen Gilden sind, und/ oder auf das Potenzial der Lebensräume für die biologische Vielfalt hinweisen. Die Beobachtungsqualität wurde anhand eines Hektarrasters berechnet und in zwei Kategorien (hohe und sehr hohe Qualität) eingeteilt (BAFU, Arbeitshilfe Version 0.99, 2021).
- Warum decken sich nicht alle Beobachtungsqualitätshektare mit den Polygonen?
Für die meisten Gilden wurde die Mindestanzahl an Hektaren auf 5 gelegt, um ein Polygon zu bilden. Dies ist aber nicht bei allen Gilden der Fall. Bei einige Gilden wurde eine andere Mindestanzahl an Hektaren gewählt. Hektare, die zu weit entfernt von grösseren Hektaren-Gruppen liegen, wurden nicht zu Polygonen aggregiert. Es gilt ausserdem zu beachten, dass die Aggregation der Hektare zu Polygonen mit einem Algorithmus (Concave Hull) durchgeführt wurde. Dementsprechend variieren die Aggregationspolygone in ihrer Grösse und sie enthalten sowohl «Hektare mit Beobachtungsqualität» als auch „leere“ Zwischenräume. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil sowohl die Hektare als auch die Polygone Flächen von potenziellem Interesse darstellen, deren Grenzen aber nicht als feststehend betrachtet werden können/sollten. Grund: Die Kartierungen im Feld werden praktisch nie auf einem ganzen Hektar durchgeführt, sondern nur auf einer kleinen Fläche innerhalb dieses Hektars. Entsprechend weisen alle räumlichen Analysen eine gewisse Ungenauigkeit auf und es würde der Realität nicht entsprechen, wenn die Polygone genau über die Hektare mit Qualität liegen würden (BAFU, Arbeitshilfe Version 0.99, 2021; BAFU, Analysen InfoSpecies, 2021; Aussage Sophie Rudolf, BAFU).
- Was bedeutet die potenzielle Qualität (Hektare)?
Die potenzielle Qualität weist auf Flächen hin, für welche keine Beobachtungsmeldungen von Indikatorarten der jeweiligen Gilden in den nationalen Datenzentren vorliegen, die jedoch günstige Umwelteigenschaften für das Vorhandensein solcher Arten aufweisen. Die potenzielle Qualität wurde auf Grundlage eines Hektarrasters modelliert. Sie ermöglicht die Identifizierung potenzieller Standorte für die Stärkung des bestehenden Netzwerks an Gebieten zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen für die jeweiligen Gilden. Die potenzielle Qualität kann aus den folgenden 4 Parametern abgeleitet werden: Umwelteignungsindex, Konnektivitätsindex, historischer Beobachtungsqualitätsindex, Gildenüberlagerungsindex (BAFU, Arbeitshilfe Version 0.99, 2021; Das Virtuelle Datenzentrum VDC, 2021)).
- Was ist der Ergänzungsbedarf (Additional Surface Needed)?
Der Ergänzungsbedarf quantifiziert die Anzahl Hektare mit Qualität, die innerhalb eines Einzugsgebietes benötigt werden, um das bestehende Netzwerk an Gebieten zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen für die jeweilige Gilde zu stärken. Der Ergänzungsbedarf wird für jedes Einzugsgebiet in ha geschätzt (Arbeitshilfe Version 0.99). Der Ergänzungsbedarf wird mithilfe der potenziellen maximalen Artenzahl pro Cluster, der Sättigung der geeigneten Fläche und der Fragmentierung innerhalb der potenziell geeigneten Fläche berechnet (BAFU, Rapport méthodologique, 2021).
- Wo finden sich Detailinformationen zu den Berechnungen und Layern der VDC-Plattform?
Im Datenpaket der VDC-Plattform sind Metadaten enthalten mit 4 verschiedenen Dokumenten, welche Detailinformationen enthalten (Das Virtuelle Datenzentrum VDC, 2021).
- Wie haben private Büros und weitere Interessierte Zugang zu den Analysen von InfoSpecies?
Die Ergebnisse der Analysen von InfoSpecies sind auf der Internetseite von InfoSpecies für alle Interessierte frei zugänglich (Info Species). Die ZIP-datei enthält die gleichen Informationen als auf der VDC-Plattform (Geodaten, Methodenbericht und Metadaten).
- Wie ist der Ergänzungsbedarf bei der Gilde 5 (Kleine Stillgewässer, Teiche) zu interpretieren?
Beispiel: Wenn ein Gewässereinzugsgebiet 60ha Ergänzungsbedarf für die Gilde 5 aufweist, werden dann 60 Stück Hektar-Flächen mit je einem Teich benötigt, oder eine effektive Fläche von 60ha der Gilde 5?
Für diese Gilde, die durch punktuelle kleine Lebensräume gekennzeichnet ist, entspricht die Hektarzahl einer Anzahl von Standorten.
Für ein Gebiet mit einem 60 Hektaren Ergänzungsbedarf bedeutet das, dass 60 kleine feuchte Standorte für diese Gilde neu geschaffen bzw. aufgewertet werden müssen.
(Rapport méthodologiquw de l’analyse menée par InfoSpecies à l’échelle nationale – BAFU; Blaise Petitpierre – Inflo Flora)
- Warum beinhaltet die Gilde 102 der Beobachtungsqualität nicht die Summe aller Gilden 14-16?
Die Gilde 102 (Trockenlebensräume) deckt eine leicht andere Fläche ab als die visuelle Summe der Gilden 14, 15 und 16. Diese Diskrepanz ist methodisch bedingt und deutet nicht auf einen Fehler hin.
Die Gilden fassen Artengruppen zusammen, welche ähnliche Ansprüche an ihren Lebensraum und ihre Mobilität haben. Zur Berechnung der Beobachtungsqualität wurde für jede Gilde eine entsprechende Artenliste erstellt und eine mathematische Formel angewendet, welche Merkmale dieser Arten gewichtet und kombiniert (siehe Methodenbericht, S. 10 für weitere Details). Da die Zusammensetzung der Arten in den jeweiligen Gilden unterschiedlich ist, ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse. Entsprechend weisen z.B. die «Hektaren mit Qualität» der Gilde 14 eine andere räumliche Verteilung auf als die «Hektaren mit Qualität» der Gilden 15 oder 16.
Für die Gilde 102 (Trockenlebensräume) wurden nicht einfach die «Hektaren mit Qualität» der Gilden 14, 15 und 16 zusammengefügt. Stattdessen hat InfoSpecies wiederum eine Liste den Arten der Trockenlebensräume erstellt (dies entspricht allen Arten, die in den Gilden 14, 15 oder 16 vorkommen) und die gleiche mathematische Formel angewendet, um die Merkmale dieser Arten zu gewichten und zu kombinieren. Durch diesen Formel-basierten Ansatz deckt die Fläche der Gilde 102 (Trockenlebensräume) eine leicht andere Fläche aus als die visuelle Summe der Gilden 14, 15, und 16. Dieser Ansatz wurde gewählt, weil er der Realität aus methodologischer und ökologischer Sicht besser entspricht.
Das beschriebene Vorgehen betrifft auch die Gilde 101 (Feuchtlebensräume).
- Aus welchem Grund werden bestimmte Hektare der Beobachtungsqualität (ha) zusammengefasst?
Auszug aus den Metadaten (DatenbeschreibungAnalysenInfoSpecies.pdf, Kapitel 4, I.):
«Die Analysen wurden ursprünglich als Rasterflächen im Format TIFF generiert und im Anschluss zur besseren Verarbeitung im GIS in Hektarpolygone umgewandelt und in einem Datensatz aggregiert.»
Bei der Umwandlung vom Raster- ins Polygonformat wurden zusammenhängende Hektare gleichen Werts aggregiert.
Die Hektarzahl kann anhand der Fläche berechnet werden (Gesamtfläche in m² / 10‘000). Möglich ist auch die Umwandlung der Ebene in ein Raster (in ArcGIS: polygon to raster; Hektarzahl in der Attributtabelle angegeben).
Konzeptionelle Fragen
- Wie lautet die offizielle Definition des Begriffs "Kleine Stillgewässer"? Im Rapport méthodologique ("Sites d'intérêt pour la conservation des espèces et de leurs habitats: qualité observée, qualité potentielle et besoin en surfaces supplémentaires") wird ein Schwellenwert von ≤ 6 ha angegeben. Kann dieser Wert in der Erarbeitung der Ökologischen Infrastruktur als verbindlichen Schwellenwert zur Ausweisung der Gilde 5 behandeln werden?
Derzeit gibt es keine offizielle Definition auf Bundesebene. Wir empfehlen, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse als Grundlage für die ÖI-Fachplanung zu nutzen. Entsprechend ist es sinnvoll, sich am Schwellenwert von ≤ 6ha zu orientieren, wenn im Rahmen der kantonalen ÖI-Fachplanung mit der nach InfoSpecies definierten Gilde «Kleine Stillgewässer» gearbeitet wird.
Zu beachten ist, dass die von InfoSpecies definierte Gilde 5 „Kleine Stillgewässer, Teiche»“ entsprechend dem Gilden-Ansatz verschiedene Amphibienarten, aber auch Pflanzen, mehrere Insektengruppen, Wasserorganismen usw. umfasst. InfoSpecies hat sich auf die Publikation « Mares et étangs – Ecologie, conservation, gestion, valorisation » (Beat Oertli et Pierre-André Frossard, 2013) und auf das Fachwissen von Spezialisten gestützt, um den Schwellenwert von ≤ 6ha festzulegen. Dieser Schwellenwert ermöglicht es, den verschiedenen Organismengruppen der Gilde gerecht zu werden.
Für Amphibien können auch kleinere Stillgewässer von ≤ 0,5 ha – oder noch besser, Netzwerke von kleinen Stillgewässern verschiedener Grössen – bereits wertvolle Lebensräume darstellen (Pro Natura 2013 – Realisierung von temporären Gewässern für bedrohte Amphibien).
(InfoSpecies; Aussage BAFU)
- Die Zuordnung einer Teilebene (Trocken-/Feuchtlebensraum) zu bestehenden Flächen ist bei kleinen Objekten einfach: Biotope (von nationaler/regionaler/lokaler Bedeutung), unter die Vereinbarung nach NHG fallende Flächen und BFF. Schwieriger gestaltet es sich bei grösseren Schutzgebieten (z.B. Gebiet mit Klassifizierungsbeschluss gemäss LPNMS, eidgenössische Jagdbanngebiete, Faunareservate und Pro-Natura-Reservate), die aus einem Mosaik aus Trocken- und Feuchtlebensräumen bestehen, in denen es aber nicht immer Biotopinventare gibt. Kann die Lebensraumkarte der Schweiz (V. 1.0 Nov. 21 von der WSL veröffentlicht) verwendet werden, um die Flächen mit Feucht- und Trockenlebensräumen innerhalb von Schutzgebieten zu unterscheiden, wenn keine anderen Informationen vorhanden sind (Biotopinventar, BFF, Vereinbarung nach NHG …)? Falls ja, ist es geplant, dass vom BAFU/InfoSpecies eine Klassifizierung der Lebensräume (nach TypoCH) in den verschiedenen Teilebenen vorgeschlagen wird? Oder gibt es eine andere Lösung (z.B. Nutzung der Polygone der Qualität von InfoSpecies)?
Der Vorschlag, die Lebensraumkarte der Schweiz (V.1.0 Nov. 21 von der WSL veröffentlicht) zu verwenden, erscheint sinnvoll, und wir denken, dass die zusätzlichen Informationen dieser Karte dabei helfen können, bestimmte Flächen einer Teilebene zuzuordnen. Es ist zu beachten, dass nicht alle Flächen zwingend einer Teilebene zugeordnet werden müssen.
Bislang ist nicht geplant, die Klassifizierung nach TypoCH den verschiedenen Teilebenen zuzuordnen. Wir werden die Frage prüfen, insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung der Funktionalität der ÖI in den verschiedenen Teilebenen.
- Kann eine Fläche zur Teilebene «Landschaftsverbindungen» UND zur Teilebene «Trocken-/Feuchtlebensräume» zählen (z.B. BFF oder TWW innerhalb des Gewässerraums (GewR))?
Ja, generell können sich einige Teilebenen überlagern.
VDC
- Welche Informationen liefert die Lebensraumkarte Schweiz?
Die Lebensraumkarte der Schweiz beschreibt die aktuelle Verbreitung der Schweizer Lebensräume und dient als wichtige Grundlage für weitere ökologische Bewertungen, insbesondere für die Planung der ökologischen Infrastruktur. Die Karte bildet Schweizer Lebensräume nach der TypoCH-Klassifizierung von Delarze et al. 2015 flächendeckend und hochaufgelöst ab.
Die Lebensraumkarte basiert auf einer Vielfalt an räumlichen Daten, die primär aus Erdbeobachtungsdaten stammen. Die verwendeten Methoden umfassen maschinelles Lernen, komplexe Regelwerke zur Klassifizierung von Landschaftselementen und die Integration bestehender Objekte aus dem Topografischen Landschaftsmodell (TLM) von Swisstopo. Auf der Grundlage von bestehenden Feldbeobachtungen und Fernerkundungsdaten sowie klimatischen und topografischen Daten wurden Verbreitungsmodelle für Feuchtgebiete, Grasland, Gebüschwald, Zwergstrauchgesellschaften und Äcker entwickelt. Diese Modelle wurden mit bereits bestehenden Modellen für Waldbaumarten ergänzt und mit Landnutzungs- und Landbedeckungsdaten aus dem Topographischen Landschaftsmodell (TLM, Swisstopo) sowie mit Vegetationshöhenmodellen (LFI) kombiniert, um die endgültige Lebensraumkarte zu erstellen. Das Projekt beinhaltete eine breite Konsultation von Experten/innen in Form von Workshops und individuellen Gesprächen. Das Endprodukt differenziert über 85 Lebensräume auf der zweiten und, wo möglich, auf der dritten TypoCH-Stufe. Zu beachten ist, dass die Karte keine Lebensraumerhebungen im Feld darstellt, sondern auf einer modell- und regelbasierten Zuordnung von Lebensraumtypen basiert.
Eine aktualisierte Version der Lebensraumkarte CH ist seit 24.3.22 verfügbar auf VDC und der Datenaustauschplattform EnviDat (technische Verbesserungen, keine Änderung des Dateninhalts).
Weitere Informationen sowie die Lebensraumkarte CH sind auf der VCD-Plattform zu finden. Sei kann ausserdem auf der Homepage www.envidat.ch heruntergeladen werden.
Quellenverzeichnis
BAFU (Hrsg.) 2021: Analysen Infospecies Version 2.0 [Metadaten der Geodaten].
BAFU (Hrsg.) 2021: Ökologische Infrastruktur. Arbeitshilfe für die kantonale Planung im Rahmen der Programmvereinbarungsperiode 2020-2024. Version 1.0
BAFU (Hrsg.) 2021: Sites d’intérêt pour la conservation des espèces et de leurs habitats: qualité observée, qualité potentielle et besoin en surfaces supplémentaires. Rapport méthodologique de l’analyse menée par InfoSpecies à l’échelle nationale. Version: März 2021
Das Virtuelle Datenzentrum VDC. https://vdc.wsl.ch/vdc_expert/map, 2021
InfoSpecies – Ökologische Infrastruktur. https://sites.infoflora.ch/oekoinfra/, 2021